Elektromobilität
Wir prüfen Ihr Ladekabel und Elektrofahrzeug!
Warum die UVV-Prüfung Pflicht ist
Die Berufsgenossenschaften verlangen die Einhaltung der Unfallverhütungs-vorschriften (UVV). Demnach müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich, oder bei Bedarf auch öfter, von einem Fachmann auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bei der UVV-Prüfung nehmen wir alle sicherheitsrelevanten Komponenten Ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge sachkundig gemäß der Norm DGUV Vorschrift 3 DIN EN 50678 (VDE 0701) – DGUV Information 203-070 unter die Lupe und stellen den erforderlichen Prüfbericht aus.
Was wir prüfen - Verkehrssicherheit
— Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
— Ladekabel und Ladegerät (Funktionsprüfung)
— Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
— Signalhorn (Funktionsprüfung)
— Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
— Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzliche Mindestprofiltiefe)
Was wir prüfen - Arbeitssicherheit
— Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
— Sitze und Sicherheitsgurte A (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
— Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen etc.)
— Bewegliche Anbauteile (Funktion, keine Gefahrenquelle etc.)
Komfortabel und zeitsparend
Gerne führen wir die UVV-Prüfung im Verbund mit einem anderen Service (HU, Inspektion etc.) durch – sprechen Sie uns an.